Anmeldung und Einschreibung
in der Deutschen Meisterschule für Mode
Roßmarkt 15 (Sekretariat), 80331 München
e-mail:
Sobald Sie einen Ausbildungsvertrag als
- Änderungsschneider/-in
- Maßschneider/-in
- Modist/-in (nur im 1. Lehrjahr)
- Textil- und Modenäher/-in
- Textil- und Modeschneider/-in
unterschrieben haben, einen Umschulungsvertrag oder einen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung mit einem Betrieb unseres Schulsprengels, kann Ihr Ausbildungsbetrieb Sie direkt bei uns anmelden.
Die Anmeldung kann online, per E-Mail, Fax oder über den Postweg erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu unser Anmeldeformular. Um die Anmeldung zu vervollständigen benötigen wir per E-Mail eine Kopie Ihres letzten Schulabschlusszeugnisses, eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eine Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages oder eine Bestätigung über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Bei frühzeitiger Anmeldung erfahren Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb bereits vor den Sommerferien die Klassenzuweisung und die jeweiligen Unterrichtsdaten.
→ Anmeldeformular
Formular zur Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungsvertrag. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail mit einer Kopie Ihres letzten Schulabschlusszeugnisses, Ihres Personalausweises und Ihres unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages an das Sekretariat.
→ Antrag Wohnheimunterbringung
Mit dem Antrag auf Wohnheim-Unterbringung können Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsstelle in Bayern haben, die Kostenübernahme für die Unterbringung in einem Wohnheim am Schulort beantragen.
→ Wohnheime
Wohnheimempfehlungen für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule für Bekleidung. Bitte beachten Sie auch unseren Downloadbereich mit weiteren Informationen zu Wohnheimen und Appartements in München.
→ Erklärung zu Religion, Ethik oder Plusunterricht
Mit diesem Antrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob Sie Religion, Ethik oder Plusunterricht besuchen möchten. Den Antrag legen Sie bitte Ihrer Anmeldung bei oder stellen ihn spätestens in der ersten Schulwoche.
Eine Befreiung vom Unterricht in Religion oder Ethik ist nur möglich bei Hochschulzugangsberechtigung / Abitur, Umschulung oder Zweitausbildung. Bei einer Befreiung besuchen Sie verpflichtend den angebotenen Plus-Unterricht, ein fachpraktischer Zusatzunterricht für Hochschulzugangsberechtigte.
Eine Befreiung vom Unterricht in Deutsch ist an der Berufsschule für Bekleidung nicht möglich, es werden berufliche Kompetenzen vermittelt.
Eine Befreiung vom Unterricht in Politik- und Gesellschaft für Hochschulzugangsberechtigte ist nicht möglich. Es kann eine Befreiung erfolgen, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf abgelegt haben und die zuständige HWK / IHK bestätigt, dass die Leistungen aus der Abschlussprüfung anerkannt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen HWK / IHK.
Für eine Befreiung vom Sportunterricht stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Schulleitung unter Vorlage eines fachärztlichen Attestes.
→ Bestätigung der Kenntnisnahme der Befreiung durch den Ausbildungsbetrieb
→ Antrag zum Religionsunterricht einer anderen Konfession
→ Gastschulantrag
Schülerinnen und Schüler, die eine andere Berufsschule als die für Ihren Ausbildungsbetrieb bestimmte Schule (Sprengelschule) besuchen möchten, müssen einen Gastschulantrag bei Ihrer zuständigen Sprengelschule stellen. Sprengelschule ist dabei die abgebende Berufsschule, die Gastschule ist die aufnehmende Berufsschule. BayEUG, Art. 43(5). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Regierung von Oberbayern unter diesem Link.
Formulare
Unsere schulinternen Formulare sowie Hinweise und Anträge zur Lese-Rechtschreib-Störung finden Sie im Downloadbereich
Weitere Hinweise zu Hilfsangeboten oder Beratungsstellen
→ Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden und/ oder abzuschließen, z.B. mit Stütz- und Förderunterricht und unterstützt auch Ausbildungsbetriebe. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
→ KMK-Zertifikat Englisch
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat prüft und bescheinigt berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse für verschiedene Berufsbereiche und Berufsgruppen mit einer zentral gestellten Prüfung. Nähere Informationen und aktuelle Prüfungstermine finden Sie auf der Website des ISB, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München.